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Rottweiler
“von der Burgbleiche”©

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of links.

Ausstellungsverbot für
tierschutzwidrig
kupierte Hunde in Deutschland

Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:

1. Ohren kupiert nach dem 01.01.1987

2. Rute kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz)

3. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.

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