Ausstellungsverbot für
tierschutzwidrig kupierte Hunde in Deutschland
Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung
gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
1. Ohren kupiert nach dem 01.01.1987
2. Rute kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz)
3. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.