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Rottweiler
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    Inhaltsverzeichnis:

1. Grundhaltungen der hundlichen Körpersprache (nach Müller)

2. Theoretische Grundlagen
         a) Vorbemerkungen
         b) Begriffsbestimmungen

3. Wesensgrundlagen
         a) Das Wesen
         b) Die Konstitution
         c) Die Kondition
         d) Die Umwelteinflüsse
         e) Psychische Eigenschaften
         f) Temperament
         g) Ausdauer
         h) Höhere psychische Eigenschaften
         i) Sinnesleistungen
         j) Instinkte und Triebe

4. Triebarten

5. Triebbeschreibungen
         a) Selbsterhaltungstriebe
         b) Arterhaltungstriebe
         c) Mischform
         d) Geselligkeitstriebe

6. Psychische Eigenschaften

7. Wesensmerkmale
         a) Vorbemerkungen
         b) Unerlässliche Wesensmerkmale
         c) Nicht brauchbare Wesensmerkmale
        
- Wesensschwäche
        
- Wesensmängel

8. Konfliktverhalten
         a) Inadäquates Verhalten
         b) Neurotisches Verhalten

9. Geforderte Wesensmerkmale

    1. Grundhaltungen der hundlichen Körpersprache (nach  Müller)

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2. Theoretische Grundlagen

a) Vorbemerkungen:

Der Hund begleitet den Menschen als Haustier seit Jahrtausenden. Er verfügt über ein gutes Lernvermögen, doch fehlen ihm die biologischen  Voraussetzungen zur Einsicht und Erfassung des menschlichen Denkens und Verhaltens. Eine Ausbildung ist daher nur dann erfolgversprechend, wenn der Hund nicht vermenschlicht wird und die Eigenarten seines Wesens stets berücksichtigt werden.

Für die Ausbildung und den Einsatz von Gebrauchshunden sind folgende Erkenntnisse von grundlegender Bedeutung:

    Ein Hund ist weder in der Lage, den begrifflichen Inhalt menschlicher Sprache zu verstehen, noch kann er die Hintergründe und Zusammenhänge menschlichen Handelns erfassen.

Sein Gehirn befähigt ihn aber über Gedächtnisleistungen, angenehme und unangenehme Erfahrungen im Zusammenhang mit Umweltreizen zu sammeln und zu speichern, z. B.
- durch menschliche Laute
- durch menschliche Bewegungen
- durch einprägsame Situationen und Vorkommnisse.

Aus diesen gespeicherten Erfahrungen heraus, d. h. aus der Erinnerung, können Hunde im Wiederholungsfalle dem entsprechenden Umweltreiz ein spezifisches Verhalten zuordnen.

Sinn und Zweck eines Vorhabens sind mithin einem Hund nicht erklärbar. Ebenso sind in die Zukunft weisende Belobigungsversprechen oder Strafandrohungen sowie Maßnahmen für länger zurückliegendes Verhalten unsinnig.

Das Gefühlsleben des Hundes, d. h. das Erleben von Lust und Unlust, Schmerz und Freude im Zusammenhang mit bestimmten Umweltreizen, ist stark ausgeprägt. Bisweilen führen nicht verarbeitete Erlebnisse zu Reaktionen außerhalb des Wachbewusstseins, z. B. zu Träumen.

    Menschliche Moralauffassungen wie GUT und BÖSE, Schuldgefühle oder gar Skrupel und Reue, kennt der Hund nicht.

Er kann lediglich im Sinne seines individuellen Erlebens zwischen für ihn Angenehmes und für ihn Unangenehmes unterscheiden.

b) Begriffsbestimmungen:

Um das Wesen eines Tieres beschreiben zu können, benötigt man einige Begriffe aus folgenden Gebieten

Anatomie = Körperbau und Organe
Psychologie  = höhere Nerventätigkeit
Physiologie  = Ablauf normaler Körperfunktionen
Ethnologie = Verhalten der Lebewesen

Einige erforderliche Begriffe mit Kurzbeschreibung:

Affekt   Gemütserregung, hervorgerufen durch innerlich oder äußerlich bedingte Erlebnisse
Instinktansteckung Stimmungsübertragung
Erbkoordination  Angeborene stammesgeschichtliche Umweltanpassung,
(Instinktbewegung) festgelegt in welcher Situation sie auftreten können. d. h. welche Reize sie auslösen können und welche nicht Reflexe Antwortreaktionen auf bedingte oder unbedingte Reize.
Unbedingte Reize Angeborene Reaktionen des Organismus auf innere und äußere Reize
Bedingte Reflexe Erworbene oder anerzogene Reaktionen auf Reize aus der Umwelt, die der besseren Anpassung dienen
Anatomie Lehre von der Form und dem Bau des Körpers
Aggressivität Angriffslust; Bereitschaft, auf äußeres bösartig zu reagieren

AAM Angeborener auslösender Mechanismus
EAM Erworbener auslösender Mechanismus
Biologie Lehre von den normalen (physiologischen) Lebensvorgängen
Ethnologie Lehre vom Verhalten der Lebewesen

Gefühl   Erleben von Lust und Unlust in Zusammenhang mit bestimmten Umwelteinflüssen aufgrund nervaler Prozesse im Gehirn
Individuum   Einzelwesen, Einzelpersönlichkeit
Instinkt   Angeborener Steuermechanismus des Verhaltens, höhere (besondere) Nerventätigkeit, eine psychische Anlage

3. Wesensgrundlagen

b) Das Wesen

Das Wesen ist die Gesamtheit aller Psycho-Physischen Anlagen und Eigenschaften

eines Lebewesens, die sein Umweltverhalten bestimmen.

Es stellt sich dar als Summe aus Konstitution und Kondition.

Merke:

Anlagen  = Ererbtes

Eigenschaften = Ererbtes plus Erworbenes

Der Begriff „Wesen“ (Philosophisch: das Wesentliche, die Eigenart, das Sosein eines Dinges) wird definiert als:

Die Gesamtheit aller angeborenen und erworbenen körperlichen und seelischen Anlagen, Eigenschaften und Fähigkeiten, die sein Verhalten bestimmen, gestalten und regeln.

Das Wesen ist die Grundlage des art- und individualtypischen Umweltverhaltens:

Das Wesen wird maßgeblich beeinflusst vom Bau und der Leistungsfähigkeit

- des Bewegungsapparates,      - der inneren Organe

- der Sinnesorgane,      - des Nervensystems (speziell Gehirn).

Weiterhin wichtig ist die psychische Entwicklungsstufe und die sich hieraus ergebenden höheren psychischen Fähigkeiten sowie der individuell erworbene Erfahrungsschatz.

Unter dem Begriff „Wesen“ ist also nicht nur die Art des Verhaltens bei der Mannarbeit, sondern sein gesamtes Verhalten zu verstehen. (Mit dem Begriff wird häufig falsch umgegangen.)

Der Charakter – das Wesen – geht auf Erbanlagen zurück, die sich dann durch verschiedene Umwelteinflüsse festigen, unterdrücken oder verwischen können.

Der Hund wird also innerhalb seines Lebens geformt. Das spätere Erscheinungsbild des Hundes wird bereits in der frühesten Jugend entscheidend beeinflusst

(Prägungsphasen).

Aufgabe des Züchters und des späteren Hundehalters muss es daher sein, vorhandene Erbanlagen so günstig wie möglich zu beeinflussen.

Mit dem „Wesen des Hundes“ ist sein Verhalten in der gegebenen Umwelt gemeint.

Zeigt ein Hund eine gewisse Sicherheit und wenig Angst gegenüber Lärm und optischen Erscheinungen, aber auch gegen Menschen und Artgenossen, so spricht man von einem wesenssicheren Hund.
Bei einem nervösen und ängstlichen Hund gegenüber diesen Umweltfaktoren spricht man von einem wesensschwachen Hund.

b) Die Konstitution

Die Konstitution ist die unveränderliche Gesamtheit aller Psycho-Physischen Anlagen eines Lebewesens.

Eine dies betreffende Typeneinteilung wurde vorgenommen

- durch Pawlow aufgrund der psychischen Anlagen

- durch Kretschmer aufgrund der physischen Anlagen.

Die Verfassung des Körpers äußert sich vor allem in der Reaktionsbereitschaft des Individuums, die seine Leistungs- und Anpassungsfähigkeit bedingt.

c) Die Kondition

Die Kondition ist die erworbene, stets wechselnde, durch Umwelteinflüsse formbare und durch die Konstitution vorgegebene augenblickliche psycho-physische Verfassung eines Lebewesens. Es ist zwischen physischer und psychischer Kondition zu unterscheiden.

d) Die Umwelteinflüss

Die Umwelteinflüsse sind Belastungsreize (Haltung, Fütterung, Ausbildung, Krankheit), die bei ihrer Einwirkung auf ein Lebewesen bestimmte Reaktionen auslösen.

Diese Reaktionen sind wiederum abhängig von der Konstitution und der Kondition des betroffenen Lebewesens.

e) Psychische Eigenschaften

Psychische Eigenschaften sind untrennbar an die funktionelle Einheit des Nervensystems gekoppelt.

Es ist zu unterscheiden zwischen einfachen Nerventätigkeiten und besonderen Nerventätigkeiten.

Einfache Nerventätigkeiten sind nieder organisierte nervale Vorgänge, die die einfachen Beziehungen zur Umwelt herstellen (Verdauung, Atmung, Schreck etc.).

Besondere Nerventätigkeiten sind höher organisierte nervale Vorgänge, die eine besondere Beziehung zur Umwelt zustande bringen (Pflichtverhalten, Abwehrverhalten, Verhalten infolge Ausbildung und Krankheit, Geselligkeitsverhalten etc.).

Die psychischen Eigenschaften

- Temperament,       - Sinnesleistungen,      - Instinkte/Triebe

sind mithin vorrangig die aus besonderen Nerventätigkeiten entstehenden Wechselbeziehungen zur Umwelt, die das äußere Verhalten eines Individuums bestimmen.

Sie sind die Summe aus der psychischen Konstitution (als Gesamtheit aller psychischen Anlagen) und aus der psychischen Kondition (als Gesamtheit aller psychischen Eigenschaften).

f) Temperament

Als Temperament wird die persönliche Reaktionsform eines Individuums auf Umweltreize bezeichnet.

Das Temperament äußert sich in der psychischen Beweglichkeit und Reaktions-

intensität auf die verschiedenen Umweltreize (z. B. Wildwitterung – Jagdtrieb).

Die Reaktionsintensität ist Bestandteil des sogenannten Temperaments. Je schneller ein Hund auf einen Umweltreiz, zu dem er in Beziehung steht, reagiert, um so reaktionsintensiver, d. h. um so temperamentvoller ist sein Wesen.

Nach Stärke, Ausgeglichenheit und Beweglichkeit dieser an die ererbten psychischen Anlagen gekoppelten Reaktionen unterscheidet Pawlow folgende Konstitutionstypen:

Nerven/Konstitutionstypen nach Pawlow:

Choleriker

Ungezügelt, unausgeglichen, selbstbewusst (stark), beweglich und reaktionsschnell (als Dienst- und Gebrauchshund bzw. Schutzhund weniger geeignet)

Sanguiniker

Ausgeglichen, beherrscht, in sich ruhend (stark), äußerst beweglich und reaktionsschnell (als Dienst- und Gebrauchshund bzw. Schutzhund ideal)

Phlegmatiker

Ausgeglichen, ruhig, wenig beweglich und wenig reaktionsschnell (als Dienst- und Gebrauchshund bzw. Schutzhund wenig geeignet)

Melancholiker

Ängstlich, verschlossen, schwach und wenig leistungsfähig (als Dienst- und Gebrauchshund bzw. Schutzhund nicht geeignet)

Diese Unterscheidungen sind rein schematischer Art. Die meisten Individuen stellen Mischtypen dar.

g) Ausdauer

Ausdauer ist die Eigenschaft, Triebhandlungen (z. B. Fährten, ohne sich ablenken zu lassen und ohne zu ermüden, zu Ende zu führen.

Hinzu kommt die Fähigkeit, körperliche oder psychische Anstrengungen (z. B. auf dem Übungsplatz) ohne offensichtliche Ermüdungserscheinungen durchzustehen.

h) Höhere psychische Eigenschaften

Unter dem Begriff „höhere psychische Eigenschaften“ versteht man das Lernvermögen und die Assoziations- (Vorstellungsverknüpfung) und Kombinationsbegabung der Lebewesen, also die Fähigkeit, lust- oder unlustbetonte Erinnerungen früherer Erlebnisse mit späteren, entsprechenden Sinneswahrnehmungen zu verknüpfen, Kausalzusammenhänge (Verhalten zwischen Lob und Tadel) zu erfassen und dementsprechend das Verhalten zu gestalten.

i) Sinnesleistungen
Sinnesorgane befähigen ein Lebewesen, Umweltreize wahrzunehmen.

Aufgrund ihres Baues und ihrer Funktion sind sie Organe des Nervensystems und werden daher bei Anatomie und Physiologie abgehandelt. Die Fähigkeit, Umweltreize wahrzunehmen und sie als Sinnesempfindungen dem Hirn zuzuleiten – ggf. zur Herstellung der den Umweltreizen angepassten und für das Lebewesen zweckmäßigen Reaktionen – wird als Sinnesleistungen bezeichnet.

Zu den umstrittenen Sinnesleistungen gehören

  Riechen,   Sehen,  Hören,  Tasten,  Schmecken,  Gleichgewichtshalten

Inwieweit das Schmerzempfinden eine weiter selbständige Sinnesleistung darstellt, ist bis heute noch nicht geklärt.

Der Schmerz muss als Schutz des Lebewesens vor dem Andauern schädlicher Einwirkungen durch die Umwelt aufgefasst werden. Er stellt sich in verschiedenen Empfindungsarten (psychisch und physisch) und in individuell erheblich variierender Stärke dar. Eine Unterscheidung in schmerzempfindliche und schmerzunempfindliche Individuen ist mithin möglich. Das Fehlen jeglichen Schmerzempfindens ist eine seltene angeborene Besonderheit, die für das betroffene Lebewesen verheerende Folgen haben kann.

Die Fähigkeit des Individuums, sich nicht durch Schmerzempfindungen nachhaltig beeindrucken zu lassen, wird als Härte bezeichnet.

j) Instinkte und Triebe
Instinkte und Triebe sind psychische Eigenschaften, die sich als besondere Nerventätigkeiten in Form von angeborenen und dauernd auslösbaren Reflexen als Reaktionen auf mannigfaltige Umweltreize darstellen.
Sie sind unabdingbare Voraussetzungen für die Wechselbeziehung zwischen Lebewesen und Umwelt und somit Garanten der Art- und Selbsterhaltung.

Funktionsablauf:
Umweltreiz / Sinnesleistung / Reflex / Reaktion

Ein Reiz löst primär eine Reaktionsbereitschaft aus. Bei Fortdauer dieses Reizes erwächst aus dieser Bereitschaft als Lebenstätigkeit ein dem Reiz angepasstes Verhalten, dessen individuell unterschiedliche Zielstrebigkeit der Trieb und dessen artspezifische Zielrichtung der Instinkt ist.

    Alle Instinkte und Triebe dienen vorrangig der Selbst- und Arterhaltung.

  INSTINKT =  STEUER                        TRIEB = MOTOR

Das zum Erreichen dieses vorgegebenen Zieles gezeigte individuelle Verhaltens-

muster ist jedoch in erheblichem Maße umweltbedingt und wird durch einen nie endenden Lernprozess vervollkommnet.

Instinkte sind die angeborenen, im sogenannten Erbgedächtnis verankerten Regulationsmechanismen, die den Tieren ohne vorheriges Lernen zeigen, wie sie ihre verschiedenen Triebe und psychischen Spannungen in arttypischer Weise befriedigen, beziehungsweise lösen können.

Die Instinkte sorgen dafür, dass der Hund sich seinen Trieben folgend eben wie ein Hund verhält.

Die Verhaltensweisen, mit denen ein Tier, ohne vorherige Erfahrungen machen zu müssen, mit seiner Umwelt in Beziehung tritt, nennt man Instinkthandlungen.

Z. B. „weiß“ eine Mutterhündin auch bei der ersten Geburt, dass und wie sie ihre Neugeborenen durch Abbeißen der Nabelschnur und Trockenlecken zu behandeln hat. Sie legt sich in die richtige Position, damit die noch schwachen und völlig blinden Jungen durch – ebenfalls angeborene (Instinkte) – Suchbewegungen die mütterliche Milchquelle finden können.

Allgemein kann man sagen:

Je höher ein Tier in der stammesgeschichtlichen Entwicklungsreihe steht, desto weniger meistert es die Auseinandersetzung mit seiner Umwelt nur auf Instinktbasis allein.

In immer höheren Maße spielen auch verschiedene Lernvorgänge und einfache Intelligenzleistungen eine wesentliche Rolle.

Triebe sind zunächst unbewusste, biologisch zweckmäßige Drangerlebnisse und Strebungen, die im Dienste wichtiger Lebensfunktionen stehen und sowohl mit körperlichen wie mit seelischen Vorgängen verbunden sind.

Als vitale Triebkräfte setzen sie das menschliche und tierliche Handeln in Gang und lösen damit primär das Umweltverhalten aus.

  Trieb  = Angeborenes Wollen

  Instinkt = Angeborenes Können (Know how)

    Mit dem Begriff „Triebe“ bezeichnet man in der Verhaltensbiologie heute die Bereitschaft eines Tieres zu einem bestimmten Verhalten. Triebe kann man auch mit dem Begriff Motivation gleichsetzen.

Die Triebbestimmung von gewissen Lebensvorgängen in den Gehirnzellen ist abhängig von der Zusammenarbeit mehrerer Hormondrüsen und verschiedenen Innenfaktoren (Innenreiz, z. B. Hunger bei leerem Magen). Triebe werden über die Sinnesorgane durch Schlüsselreize und den Innenfaktoren gelenkt.

4. Triebarten

a) Selbsterhaltungstriebe
Ernährungstriebe: Stöbertrieb, Spürtrieb, Jagdtrieb, Beutetrieb, Bring- und Apportiertrieb,                                                                                              Bewegungstrieb, Fluchttrieb, Spieltrieb, Selbstverteidigungstrieb

b) Arterhaltungstriebe
Geschlechts- oder Fortpflanzungstrieb, Pflegetrieb

c) Mischform
Meutegemeinschaft, soziale Rangordnung

d) Geselligkeitstriebe
Meutetrieb, Heimkehrtrieb, Wach- und Hütetrieb, Geltungstrieb, Unterwerfungstrieb, Führigkeit, Kampftrieb, Wehrtrieb, Schutztrieb

5. Triebbeschreibungen

a) Selbsterhaltungstriebe

Ernährungstrieb
Unter diesem Begriff werden eine Vielzahl von Trieben gleicher Zielrichtungen zusammengefasst.

 Der Stöbertrieb
ermöglicht das Aufnehmen und Verfolgen einer Fährte aus der Luft unter Benutzung von Augen und Ohr mit hoher Nase. Stöbertrieb ist also die Eigenschaft, unter Mitbenutzung von Auge und Ohr und ohne Beachtung von Bodenfährten, Wild- oder Menschenwitterung aus der Luft zu entnehmen und sie mit hoch getragener Nase freudig und ausdauernd zu verfolgen.

Der Spürtrieb
ist die Bereitschaft, eine Wild- oder Menschenfährte aufzunehmen und das Bestreben, die Fährte mit tiefer Nase freudig und ausdauernd zu verfolgen. Er ermöglicht das Aufnehmen und Verfolgen einer Fährte mit tiefer Nase.

Der Jagdtrieb
ermöglicht dem Hund, geruchlich, akustisch und /oder optisch wahrgenommene Beute mit Hilfe des Spür- und Stöbertriebes aufzufinden und zu verfolgen. Der Jagdtrieb ist ein angeborener, ursprünglich im Ernährungstrieb wurzelnder Drang, geruchlich oder optisch wahrgenommenes Wild aufzusuchen, zu verfolgen und, wenn möglich, zu reißen und abzuwürgen.

Der Beutetrieb
veranlasst den Hund, das aufgespürte verfolgte Tier zu überwältigen, d. h. zu erbeuten. Unter Beutetrieb versteht man das Bestreben, Wild nicht nur zu jagen, sondern auch Beute zu machen, d. h. das Beuteobjekt zu fassen, zu töten und seinen eigenen Hunger oder auch den der Jungen zu stillen.
Er äußert sich also im Verfolgen, Anspringen, Zubeißen, Niederreißen, Niederzerren, Totschütteln, Beutereißen und Wegtragen.

Der Bring- und Apportiertrieb
veranlasst den Hund, die erlegte Beute abzutransportieren, zu verstecken, zu vergraben und/oder seinen Jungen zu bringen.

Bewegungstrieb
Der Bewegungstrieb äußert sich besonders bei jungen Hunden im Spieltrieb. Beim Wildhund findet dieser Trieb im Kampf ums Dasein seine Erfüllung. Der Haushund, dem dieser Kampf fremd ist, kann den Bewegungsdrang durch vom Menschen gesteuerte Betätigungen (Gebrauchshund) abbauen. Er bleibt aber, oft bis ins hohe Alter, verspielt. Dieser Trieb wurzelt in der konstitutionellen (Temperament, Muskelkraftgefühl) sowie der konditionellen (Gesundheit, Training) Verfassung.

Fluchttrieb
Dieser Trieb ist bei Caniden stark ausgeprägt. Er äußert sich in Vorsicht, Zurückhaltung und Misstrauen allen Unbekannten gegenüber und gipfelt in dem Drang, sich scheinbaren und wirklichen Gefahren durch Flucht zu entziehen, sobald die Fluchtdistanz verkürzt wird.

Als Fluchtdistanz wird diejenige Entfernung zwischen Gefahrenquelle und bedrohtem Individuum bezeichnet, auf deren Verkürzung das betroffene Lebewesen im Normalfall mit Flucht reagiert.
Der Fluchttrieb ist eine der offensichtlichsten, allen Lebewesen eigenen Ausdrucksformen des Selbsterhaltungstriebs und äußert sich in dem unwiderstehlichen Drang, sich einer wirklichen oder scheinbaren Gefahr durch Flucht oder arttypisches Fluchtverhalten (z. B. sich verstecken, sich totstellen) zu entziehen.

Spieltrieb
Der Spieltrieb ist dem Bewegungs- und Betätigungstrieb verwandt, meist nur in der Jugend ausgeprägt vorhanden.

Selbstverteidigungstrieb
Der Selbstverteidigungstrieb erwächst als Notwehrreaktion aus dem Fluchttrieb, wenn nach der Verkürzung der Fluchtdistanz eine Flucht nicht mehr möglich ist und der Hund sich unmittelbar bedroht fühlt.
Häufiges Bedrohtwerden bei der Abrichtung ohne Fluchtmöglichkeit kann bei den betroffenen Hunden zu einem generell feindselig-aggressiven Umweltverhalten führen, das ihrem wahren Wesen nicht entspricht. Dieses Verhalten bezeichnet man als unerwünschte oder scheinbare Schärfe.

Der Selbstverteidigungstrieb ist die dramatische Ausdrucksform des Selbsterhaltungstriebes und wurzelt letztendlich in der Angst.
Es wird in der Regel ausgelöst, wenn die kritische Distanz unterschritten wird (Scheinschärfe oder angstbedingte bzw. unerwünschte Schärfe).

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b) Arterhaltungstriebe

Geschlechtstrieb oder Fortpflanzungstrieb
Der Geschlechtstrieb oder Fortpflanzungstrieb ist der durch innere und äußere Reize ausgelöste Drang nach sexueller Betätigung, der zuweilen die Selbsterhalttungstriebe dermaßen überlagert, dass das betroffene Individuum sein eigenes Wohlergehen vollständig vergisst. Beim Rüden beeinflusst der Geschlechtstrieb individuell stark und unterschiedlich den Geltungstrieb.

Pflegetrieb
Der Pflegetrieb äußert sich in der Bereitschaft der Elterntiere, sich eigener und auch fremder Jungen anzunehmen, sich um sie zu kümmern, sie zu pflegen und zu ernähren.

c) Mischform

Meutegemeinschaft
Das einzelne Tier tritt in Beziehung zu einer Gemeinschaft (Sozietät) arteigener Lebens- oder Sozialgenossen. Hieraus entwickeln sich bestimmte Triebe und Instinkte, die nur im Hinblick auf die Gemeinschaftsbeziehung sinnvoll sind (z. B. Markieren des Territoriums). Hieraus resultiert z. B. auch die Bindung an einen bestimmten Wohnbezirk sowie der recht verschieden ausgeprägte Wachtrieb und Heimkehrtrieb unserer Hunde.

Soziale Rangordnung
Hierunter versteht man die Regelung der zwischentierlichen Beziehungen in allen Tiergesellschaften. Die Stellung des einzelnen Tieres muss immer neu gesichert werden.

Ausschlaggebend sind:
a) Gefühl physischer Stärke (Muskelkraft) verbunden mit innerer Sicherheit,
b) Gewisse Härte,
c) Geltungstrieb,
d) Kampftrieb mit erwünschter Härte,
e) Ausgeprägtes Sexualverhalten,
nicht zu vergessen ausgeprägte höhere psychische Fähigkeit und Temperament.

d) Geselligkeitstriebe
Eine besondere Eigenschaft unserer Haushunde ist das Bestreben, sich zeitweilig oder dauernd zu kleineren oder größeren, gleich- oder gemischt geschlechtlichen Tiergesellschaften zusammenzuschließen. Die im Geselligkeitstrieb wurzelnden Triebformen ermöglichen erst ein Zusammenleben in der Gemeinschaft und somit ein Überleben in schwierigen Situationen. Sie sind bei den einzelnen Individuen recht unterschiedlich ausgeprägt.

Innerhalb der Tiergemeinschaft sind die Beziehungen zwischen den einzelnen Tieren durch eine soziale Rangordnung geregelt. Die Stellung der einzelnen Tiere wird einerseits durch Imponier- oder Drohgebaren sowie Rangordnungskämpfen und andererseits durch Umterwürfigkeitsgebärden fortwährend gesichert.

Die soziale Schichtung in einer Tiergemeinschaft befindet sich mithin in einem labilen Gleichgewicht und unterliegt ständigen Spannungen.

Der Haushund – in enger menschlicher Gemeinschaft lebend – betrachtet diese ersatzweise als Meute und die Menschen folglich entweder als Meuteführer, Meutekumpan, Rivalen oder Feind.Je nach Wesensveranlagung versucht nun der Hund im Zusammenleben mit dem Menschen – mehr oder weniger offen ersichtlich – seinen Platz in der Rangordnung abzuklären.

Seine Umgebung (Wohnung, Haus, Wohnbereich) wird für ihn zum Meuteterritorium/Heimbezirk und daher bei entsprechender Veranlagung und Ausbildung von ihm bewacht und gegen Eindringlinge verteidigt.

Eine arbeitsfähige Grundlage zwischen Dienst- und Gebrauchshund und Hundeführer setzt voraus, daß der Hundeführer seine Überlegenheit bewiesen hat, d. h. eindeutig die Rolle des ranghöheren Meutekumpanen übernimmt.

    Ein häufiger Wechsel des Hundesführers, d. h. des Meuteführers, verunsichert den betroffenen Schutzhund. Aus andauernder Unsicherheit erwächst dann ein gestörtes Verhalten zur Umwelt. Aggressivität oder Passivität sind die oft unausbleiblichen Folgen.

    In letzter Konsequenz ist der so behandelte Hund nicht mehr einsatzfähig (Wachhund, Schutzhund, Diensthund).

Heimkehrtrieb
Der Heimkehrtrieb zeigt sich im Drang, immer wieder in den Heimbezirk und somit zur Meute zurückzukehren.

Wach- und Hütetrieb
Der Wach- und Hütetrieb zeigt sich im Bestreben, den Heimbezirk und die Meute vor nahenden Gefahren zu behüten und die Gefahrenquellen zu melden, zu verwarnen (knurren und bellen) oder anzugreifen.

Geltungstrieb
Der Geltungstrieb zeigt sich im Bestreben des Hundes, innerhalb einer Meute eine ranghöhere Stellung, wenn möglich die des Leithundes (Alpha-Tieres) einzunehmen.

Der Geltungstrieb äußert sich dem menschlichen Meutegefährten gegenüber durch Widersetzlichkeiten, die durch Knurren, Zähnezeigen, Veränderung der Körperhaltung (Aufstellen der Rute und Ohren) sowie Stellen des Kammes (Aufrichten des Felles entlang der Wirbelsäule) unterstrichen werden und in Kampfhandlungen ausarten, wenn nicht sofort durch Starkzwang dem betroffenen Hund nachhaltig demonstriert wird, dass er sich dem Hundeführer (Meuteführer) unterzuordnen hat. Durch den Geltungstrieb wird also auch Imponierverhalten ausgelöst.

Unterwerfungstrieb (Unterordnungsbereitschaft)

Der Unterwerfungstrieb zeigt sich in der Bereitschaft, sich dem Ranghöheren zu unterwerfen, nachdem dessen Überlegenheit erlebt wurde. Diese Unterwerfungsbereitschaft ist die Voraussetzung für die Führigkeit.

Führigkeit
Führigkeit ist die Bereitschaft, sich in die Meutegemeinschaft Mensch – Hund ein- und dem Menschen als ranghöheren Meutekumpanen unterzuordnen, d. h. zu gehorchen.

Der führige Hund zeichnet sich zwar durch leichte Lenk- und Abrichtbarkeit aus, er zeigt aber häufig wenig Bindung zum Herrn.
Der führige Hund ist zwar anhänglich, stellt sich aber schnell auf einen neuen Hundeführer/Besitzer um.

In der Ausbildung der Schutzhunde müssen die Hunde führig sein, sowohl in der Unterordnung als besonders auch im Schutzdienst.
Durch Führigkeit und Unterordnungsbereitschaft wird der Hund kontrollierbar.
Ein nicht führiger Hund wird in der Regel eine Schutzhundprüfung nicht erfolgreich ablegen können.

Kampftrieb
Der Kampftrieb zeigt sich im Bestreben der Hunde, ihre Körperkräfte zunächst im Spiel, später jedoch vorrangig und ernsthaft zur Abklärung der sozialen Rangordnung zu messen.

Der Kampftrieb der Hunde ist mit der menschlichen Rauflust vergleichbar.
Hunden mit ausgeprägtem Kampftrieb scheint das Kämpfen genauso viel Freude zu machen, wie einem rauflustigen Menschen. Aus diesem Grunde wird ausgeprägter Kampftrieb auch als Kampffreudigkeit bezeichnet.

Voraussetzungen für einen ausgeprägten Kampftrieb sind:

- das Gefühl physischer Stärke (Muskelkraftgefühl)

- Innere Sicherheit und Unerschrockenheit

- Geltungstrieb,                       - Härte

Wehrtrieb
Der Wehrtrieb ist eine Verhaltensweise des Drohens, der aggressiven Abwehr und des Angriffs (=Zubeißen). Das Triebziel, das der Hund mit seinem Wehrverhalten erreichen will, ist ein Meideverhalten des jeweiligen Gegners.

Der Wehrtrieb zeigt sich bei

- der Beuteverteidigung,         - der Territoriumsverteidigung

- dem Kontern bei Bedrohung.

Der Wehrtrieb baut sich aus folgenden Psychischen Anlagen und Eigenschaften auf:

- Unerschrockenheit,               - ausgeprägter Kampftrieb

- Härte                                      - erwünschte Schärfe.

Das Triebziel ist immer dann erreicht, wenn beim Bedroher oder Rivalen Meideverhalten erzeugt wurde.

Schutztrieb
Der Schutztrieb ist die Bereitschaft des Haushundes, seinen von Gefahren bedrohten Meutegefährten beizustehen und notfalls zu verteidigen (selten bei Wildcaniden, vornehmlich bei Haushunden).

Schärfe
Die Schärfe ist die Eigenschaft, auf scheinbar oder tatsächlich bedrohliche Umweltreize feindselig, d. h. aggressiv, zu reagieren.
Unterschiede: angstbedingte oder unerwünschte Schärfe sicherheitsbedingte oder erwünschte Schärfe

Mut
 besser Unerschrockenheit oder Furchtlosigkeit

Triebziel
Das Triebziel ist für den Hund die Triebbefriedigung, die durch das Erreichen eben des Triebzieles erlangt wird.
Unter Triebziel versteht man das Erreichen einer bestimmten Endhandlung.
Mit dem Ablauf der Endhaltung ist das biologische Ziel, das Triebziel, einer ganzen Verhaltensfolge erreicht.
Die Endhandlungen verzehren die gestaute Triebenergie vollends oder führen zur sogenannten Endabschaltung und gewähren so Befriedigung und/oder Spannungslösung. Eine einmal im Ablauf befindliche Endhandlung ist durch Störreize nicht mehr, bzw. nur ausnahmsweise hemmbar.

Beispiele:
Das Jagen in Feld, Wald und Wiese ist meist nur durch den Einsatz starker Störreize zu unterbinden. Erreicht der Hund sein Triebziel beim Schutzdienst durch das Beißen, so bekommt man arge Probleme beim „Aus“.

Triebziel beim Wehrverhalten ist es, stets das Meideverhalten beim Bedroher zu erzeugen. Triebziel beim Beutetrieb ist es, die Beute tot zu schütteln und zu tragen.

Reizschwelle
Die Reizschwelle zeigt die Reaktionszeit eines Hundes auf Umweltreize an.
Hohe Reizschwelle = der Hund reagiert nicht oder sehr gelassen

Niedrige Reizschwelle = der Hund reagiert schnell
Erwünscht ist eine mittlere Reizschwelle.

Härte
Unter Härte versteht man die Fähigkeit, unlustvolle Empfindungen und Erlebnisse (Schmerz, Strafe etc.), ohne sich im Moment oder auf Dauer wesentlich beeindrucken zu lassen, hinzunehmen (geringe Empfindlichkeit).
Unter Weichheit versteht man demgegenüber eine große Empfindlichkeit, die Eigenschaft sich von unlustvollen Empfindungen und Erlebnissen stark und nachhaltig beeindrucken zu lassen.

Meideverhalten
Unter Meideverhalten ist das sich in Sicherheit bringen eines Hundes vor einer tatsächlichen oder vermeintlichen Bedrohung zu verstehen. Es hängt eng mit dem Fluchttrieb zusammen.
Der Fluchttrieb ist eine der offensichtlichsten, allen Lebewesen eigenen Ausdrucksformen des Selbsterhaltungstriebes und äußert sich in dem unwiderstehlichen Drang, sich einer wirklichen oder scheinbaren Gefahr durch Flucht oder arttypisches Fluchtverhalten (z. B. sich verstecken, sich totstellen) zu entziehen.

Aggression
Unter Aggression versteht man ein starkes Dominanzverhalten gegenüber einem Konkurrenten.
Der Hund sieht im Helfer den Konkurrenten, den er beeindrucken will (konkurrenzbedingte Aggression). Der Konkurrent kann aber auch z. B. ein anderer Hund sein.
Vom Grundsatz her sollte der Schutzdiensthelfer stets bereit sein, beim Hund Aggressionen zu fördern. Er muss aber darauf achten, daß die Aggression sich nicht verselbständigt, sondern in den Beutetrieb einfließt.

6. Psychische Eigenschaften

Die psychischen Eigenschaften eines Individuums stellen sich in seiner körperlichen Verfassung als Summe aus Physischer Konstitution und

Physischer Kondition dar.

Die Physische Konstitution
ist die Gesamtheit aller anatomischen und physiologischen Anlagen.

Die Physische Kondition
ist die durch die Konstitution vorgegebene und durch Umwelteinflüsse geformte, stets wechselnde augenblickliche körperliche Verfassung eines Individuums.

Dies kann sich wie folgt darstellen:

Ein durchtrainierter leptosomer Typ kann eine bessere körperliche Verfassung (physische Leistungsfähigkeit) aufweisen, als ein untrainierter athletischer Typ.

Kretschmar unterscheidet aufgrund der ererbten anatomischen und physiologischen Anlagen folgende physischen Konstitutionstypen:

- leptosom (asthenisch) = mager, schmal, aufgeschlossen
- athletisch (mesosom) = muskulös, drahtig, wohlproportioniert
- pyknisch   = gedrungen, kräftig, unproportioniert

Diese Unterscheidung ist rein schematisch, da die meisten Individuen Mischformen darstellen.

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7. Wesensmerkmale

a) Vorbemerkungen

Wesensmerkmale stellen sich in der Wechselbeziehung aller Psychischen Eigenschaften eines Lebewesens dar. Sie können durch Psychische Eigenschaften beeinflusst werden. Sie bestimmen das Verhaltensmuster dieses Lebewesens.
Für eine Verwendung als DH in der BW sind bestimmte Wesensmerkmale unerlässlich und andere nicht brauchbar.

Die nachfolgende Aufzählung von Wesensmerkmalen beschränkt sich auf eine Kurzbeschreibung der von der BW gestellten Forderungen:

b) Unerlässliche Wesensmerkmale

ba) Kampftrieb
Beschreibung siehe oben

bb) Wehrtrieb
Beschreibung siehe oben

bc) Schutztrieb
Beschreibung siehe oben

bd) Innere Sicherheit (Selbstsicherheit)
Die innere Sicherheit hat ein gesundes Nervensystem (weder Nervosität noch Überempfindlichkeit), geringe Fluchttendenz und das Gefühl der körperlichen Kraft zur Voraussetzung.
Die innere Sicherheit des Hundes ist mit dem menschlichen Selbstvertrauen vergleichbar.

be) Unerschrockenheit
Die Unerschrockenheit resultiert aus der inneren Sicherheit.
Die Unerschrockenheit des Hundes zeigt sich in seiner Eigenschaft, unbekannten Situationen standzuhalten und ihnen zu begegnen sowie  vermeintlichen oder tatsächlichen Bedrohungen angreifend entgegenzutreten.

bf) Härte
Unter der Härte des Hundes versteht man seine Fähigkeit, unlustvolle  oder schmerzhafte Empfindungen oder Erlebnisse (z. B. bei der Ausbildung oder im Kampf) hinzunehmen, ohne sich im Moment oder auf die Dauer wesentlich bzw. nachhaltig beeindrucken zu lassen.

    Merke:
    Durch Ausbildungsmaßnahmen darf niemals die Grenze der Verträglichkeit überschritten werden.

bg) Erwünschte Schärfe
Die erwünschte Schärfe ist die Eigenschaft des selbstsicheren Hundes, auf bedrohliche Umweltreize aggressiv zu reagieren. Sie zeigt sich nicht nur bei der Selbstverteidigung, sondern bietet auch die Voraussetzung für die Fremdverteidigung.

Sie beruht auf:
- innerer Sicherheit,             
- Unerschrockenheit
- ausgeprägtem Kampftrieb und
- angeborener, leicht reizbarer feindseliger Grundstimmung.
Wegen ihrer Selbstsicherheit zeigen Hunde dieser Wesensart im allgemeinen nur dann ein aggressives Verhalten, wenn eine ernsthafte Bedrohung von seiten eines Gegners oder eine andere ernsthafte Gefahr besteht.

bh) Verfolgungsdrang
Der Verfolgungsdrang des Hundes zeigt sich in der Bereitschaft zur Verfolgung. Er wird durch Triebe und Erfahrungen geprägt.

bi) Temperament
Der Gebrauchs- bzw. Schutzhund soll reaktionsschnell, lebhaft und aufmerksam sein.

bj) Führigkeit
Der Gebrauchs- bzw. Schutzhund soll kontaktfreudig und ohne besondere Zwangsmaßnahmen beeinflussbar (lenkbar) sein.

bk) Ausdauer
Der Gebrauchs- bzw. Schutzhund muss – ohne zu ermüden und ohne sich ablenken zu lassen – Triebhandlungen sowie physische und/oder psychische Belastungen über einen längeren Zeitraum bewältigen bzw. durchstehen können.

bl) Knallgleichgültigkeit
Die Knallgleichgültigkeit ist die Eigenschaft des Hundes, auf Knall- und Schussgeräusche weder ängstlich noch scheu zu reagieren, sondern unbeeindruckt zu bleiben.
Bei aggressiven Reaktionen auf die Knall- oder Schussgeräuschquelle muss der Hund dennoch unter Kontrolle seines Hundesführers bleiben.

c) Nicht brauchbare Wesensmerkmale
Wesensmerkmale werden in erheblichem Maße von den Trieben geprägt. Ausbildung kann diese nur fördern oder hemmen, jedoch niemals anerziehen oder beseitigen.
Zeigen sich bei Hunden die unter bb) aufgeführten Merkmale anders als dort beschrieben, so sind diese Tiere für eine Ausbildung zum Gebrauchs- bzw. Schutzhund nicht geeignet.

- Wesensschwäche
Sind diese Wesensmerkmale schwach ausgeprägt und nicht bis zu den für den Gebrauchs- bzw. Schutzhund beschriebenen Forderungen steigerbar, spricht man von Wesensschwäche.

- Wesensmängel
Bei überstark oder äußerst schwach ausgeprägten, nachhaltig nicht beeinflussbaren Wesensmerkmalen handelt es sich um Wesensmängel.

Merke:
Hunde mit Wesensschwächen oder Wesensmängeln sind für die Ausbildung zum Gebrauchs- bzw. Schutzhund nicht geeignet.

Beispiele für Wesensmängel: Scheinschärfe (Angstbeißer,) Überschärfe
 
Überschärfe resultiert aus übermäßigem Geltungs- und Kampftrieb gepaart mit geringem Unterwerfungstrieb.

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8.   Konfliktverhalten

Auch Hunde sind entsprechend ihrer individuellen Psycho-Physischen Eigenschaften unterschiedlich belastbar.

Eine psychische und/oder physische Einengung eines Hundes, d. h. die Unmöglichkeit der Flucht aus einer ihn bedrängenden Situation, führt zu Anhäufungen nervöser Spannungen, die sich in Konkfliktverhalten darstellen.

Je nach Reaktion des Hundes auf die bedrängende Situation unterscheidet man
- inadäquates Verhalten und
- neurotisches Verhalten.

a) Inadäquates Verhalten
Als inadäquates Verhalten wird ein der bedrängenden Situation nicht angepasstes Verhalten bezeichnet. Die momentane Stresssituation entspannt sich durch ein Nebeneinander zweier völlig gegensätzlicher Verhaltensweisen.

Der Konflikt wird durch  1. Gegensätzliche Reaktionen
                                           2. Übersprungreaktionen
                                           3. Objektübertragene Reaktionen

gelöst und somit das Verhaltensgleichgewicht hergestellt.

1. Gegensätzliche Reaktionen
Beispiel: Aggressives Bellen in der Demuthaltung als ein Nebeneinander von Selbstverteidigungs- und Unterwerfungstrieb.

2. Übersprungreaktionen
Beispiel: Aus dem Konflikt zwischen Kampf- und Fluchttrieb resultiert eine sinnlose Nahrungsreaktion, das sogenannte Übersprungsschnüffeln.

3. Objektübertragene Reaktionen
Bei objektübertragenen Reaktionen reagiert sich einer der am Konflikt beteiligten Triebe an einem erreichbaren außerhalb der Situation liegenden Objekt ab.

Beispiel: Konkurrierender Angriffs- oder Fluchttrieb reagieren sich durch einen Angriff auf das Versteck oder den Richter/Prüfer ab.

b) Neurotisches Verhalten
Als neurotisches Verhalten werden nervale Entgleisungen infolge nicht sofort lösbarer Konfliktsituationen bezeichnet, die sich wie folgt darstellen:

Hemmungserscheinungen  wie Futterverweigerung, Apathie, Schlaf

Erregungserscheinungen wie Unruhe, Winseln, Stöhnen, Stein-, Zaun-, Holzbeißer

Vegetative Störungen   wie starker Speichelfluss, Ekzembildung, Urinieren, Defäkieren, Erbrechen

    Merke:
    Jedem Lebewesen sind entsprechend seiner Konstitution und Kondition Grenzen in der psychischen und physischen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit gesetzt, die durch keinerlei Umwelteinflüsse überschritten werden können.

    Einen Hund entgegen dieser Erkenntnisse zu nicht bringbaren Leistungen anzutreiben, stellt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

9. Geforderte Wesenmerkmal

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